• Home
  • Wohnungsangebot
    • Erstwohnsitz
    • Ferienunterkünfte & Zweitwohnsitz
    • Landwirtschaftliche Objekte
    • Gewerbliche Objekte
    • Mietobjekte
  • Dienstleistungen
    • Kauf
    • Verkauf
    • Taxierung
    • Energielabel
    • Umzugswagen
    • Neues Angebot registrieren
  • Über uns
    • Unser Büro
    • Unser Team
    • VBO-Makler
    • Gütezeichen und Registrierungen
  • Praktische Informationen
    • Warum Texel?
    • Gemeindegebühren
    • Zweitwohnsitz & Ferienunterkünfte
    • Objekte von anderen Agenturen
    • Ferienparks auf Texel
    • Nützliche Links
  • Kontakt
nl de
  • Home
  • Wohnungsangebot
    • Erstwohnsitz
    • Ferienunterkünfte & Zweitwohnsitz
    • Landwirtschaftliche Objekte
    • Gewerbliche Objekte
    • Mietobjekte
  • Dienstleistungen
    • Kauf
    • Verkauf
    • Taxierung
    • Energielabel
    • Umzugswagen
    • Neues Angebot registrieren
  • Über uns
    • Unser Büro
    • Unser Team
    • VBO-Makler
    • Gütezeichen und Registrierungen
  • Praktische Informationen
    • Warum Texel?
    • Gemeindegebühren
    • Zweitwohnsitz & Ferienunterkünfte
    • Objekte von anderen Agenturen
    • Ferienparks auf Texel
    • Nützliche Links
  • Kontakt
nl de

Was ist der Unterschied zwischen Erstwohnsitz, Zweitwohnsitz und Ferienhäuser/-wohnungen ?

Diese Frage hören wir oft! Das hängt von der Bestimmung ab, die von der Gemeinde Texel für ein Objekt festgelegt wurde.

 

Häuser/Wohnungen, die als Erstwohnsitz erworben werden können, sind ausschließlich für den dauerhaften Aufenthalt bestimmt und dürfen nicht an Touristen vermietet oder für den privaten Freizeitgebrauch genutzt werden. Einen Umzug nach Texel müssen Sie der Gemeinde melden, damit Sie im Personal Records Database (BRP) aufgenommen werden.

 

Zweitwohnsitze sind von der Gemeinde Texel mit einem doppelten Zweck versehen: Diese Häuser/Wohnungen können als Erstwohnsitz oder Ferienunterkunft genutzt werden.

 

Ferienhäuser/-wohnungen dürfen nicht dauernd als Erstwohnsitz bewohnt werden. Als Eigentümer können Sie sich für die touristische Vermietung oder den persönlichen Gebrauch (oder beides) entscheiden. Für touristische Vermietungen muss Kurtaxe bezahlt werden. Für die eigene Benutzung erhebt die Gemeinde Texel „forensenbelasting“, falls Sie oder Ihre Familie dieses Haus/diese Wohnung (oder das Mobilheim) mehr als 90 Tage per Jahr benutzen. Die Höhe dieses Betrages hängt vom WOZ-Wert ab.

Angebot

  • Erstwohnsitz
  • Ferienunterkünfte & Zweitwohnsitz
  • Landwirtschaftliche Objekte
  • Gewerbliche Objekte
  • Mietobjekte

Praktische Informationen

  • Warum Texel?
  • Gemeindegebühren
  • Zweitwohnsitz & Ferienunterkünfte
  • Objekte von anderen Agenturen
  • Ferienparks auf Texel
  • Nützliche Links

Dienstleistungen

  • Kauf
  • Verkauf
  • Taxierung
  • Energielabel
  • Umzugswagen

Mehr

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Copyright
  • Haftungsausschluss

Über uns

  • Unser Büro
  • Unser Team
  • VBO-Makler
  • Gütezeichen und Registrierungen

Neues Angebot registrieren

Melden Sie sich an und erhalten Sie als Erster unsere neuesten Angebote!

Kontakt

Besuchen Sie unsere Büros an diesen Standorten:

Kantoor De Koog

Büro in De Koog

Dorpsstraat 179

NL-1796 CC De Koog

 

Öffnungszeiten:

Montag bis einschließlich Freitag von 9.00 h bis 17.00 h
Außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

Kantoor Den Burg

Büro Den Burg

Waalderstraat 1

NL-1791 EB Den Burg

 

Öffnungszeiten:

Montag bis einschließlich Freitag von 9.00 h bis 12.30 h
Außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung.

Copyright © 2023, Kortekaas & Kooijman makelaars en taxateurs. Alle rechten voorbehouden. Ontwerp & techniek door 53 Graden Noord.

Hinweis: alle Felder müssen ausgefüllt werden.

Neues Angebot registrieren

Wünsche

Kontakt

Ihre Nachricht wurde gesendet! Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Ich akzeptiere die privacylink

    Plan een bezichtiging

    Vielen Dank für die Anfrage! Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
      Ich akzeptiere die privacylink